Bei Missachtung muss die Therapieeinheit verrechnet werden.Alle Behandlungen können anschließend nach dem Tarif der jeweiligen Krankenkasse refundiert (40% - 50%) werden. Hierfür benötigen Sie zumeist eine chefärztlich bewilligte Verordnung. Diese kann ihnen entweder ihr Hausarzt oder diverse Fachärzte ausstellen. Private Zusatzversicherungen können die Kosten bis zu 100% refundieren. |