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Die Verrechnung erfolgt ausschließlich direkt mit dem Patienten in Form von Honorarnoten. Die Bezahlung erfolgt nach der 8. Behandlung in bar. Behandlungstermine sind bei Nichteinhalten, 24 Stunden vor Therapiebeginn telefonisch abzusagen.

Bei Missachtung muss die Therapieeinheit verrechnet werden.

Alle Behandlungen können anschließend nach dem Tarif der jeweiligen Krankenkasse refundiert (40% - 50%) werden. Hierfür benötigen Sie zumeist eine chefärztlich bewilligte Verordnung. Diese kann ihnen entweder ihr Hausarzt oder diverse Fachärzte ausstellen. Private Zusatzversicherungen können die Kosten bis zu 100% refundieren.